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In der Orthopädie muss man zwischen akuten und chronischen Erkrankungen der Gelenke unterscheiden. Akute Erkrankungen der Gelenke sind meist Folge von frischen Unfällen.
Betroffen sind hierbei oft die Schulter, das Kniegelenk oder das Sprunggelenk. Die Verletzungen betreffen den gelenkumgreifenden Muskel- und Sehnenmantel, die Kapselbandstrukturen der Gelenke oder die Binnenstrukturen. Hierbei sind der Knorpel, bei der Schulter das Labrum (eine knorpelige Erweiterung der Gelenkpfanne) sowie die Menisken und Kreuzbänder beim Kniegelenk zu erwähnen.
Je nach Anspruch an die Belastbarkeit des Gelenkes (v.a. sportliche Ambitionen) sowie in Abhängigkeit des zukünftigen Verschleißrisikos des Gelenkknorpels (Arthrose) wird im gemeinsamen Gespräch zwischen Patient und Orthopäde die Indikation zur operativen Versorgung des Gelenkes getroffen. Hierbei stehen in erster Linie die arthroskopischen Eingriffe (sogenannte Schlüssellochchirurgie) zur Verfügung.
Im Rahmen einer Schulterarthroskopie ist eine Rekonstruktion der Rotatorenmanschette oder eine Labrumrefixation möglich.
Am Kniegelenk ist der Ersatz des vorderen Kreuzbandes mittels einer Muskelsehne (Patellarsehne oder Semitendinosussehne) oder eine Innen-/Außenmeniskusteilresektion oder, falls das Gewebe und die Rissform des Meniskus dies ermöglichen, eine Naht des Meniskus möglich.
Die chronischen Erkrankungen der Gelenke zeichnen sich durch einen zunehmenden Verschleiß der den Knochen überziehenden und schützenden Knorpels aus.
Ursache hierfür sind alte Verletzungen, Achsfehlstellungen oder aber auch Stoffwechselerkrankungen. Bei allerdings ca. 80% der Arthrosen ist eine genaue Ursache nicht zu eruieren. Hier sind den arthroskopischen Techniken Grenzen gesetzt.; siehe Knorpelchirurgie. Bei milden Formen der Arthrose ist bei entsprechender Achsfehlstellung der Extremität eine Achskorrekur zur Entlastung des betroffenen Gelenkkompartiments möglich.
Speziell die kniegelenksnahen Umstellungsosteotomie und hier vor allem die Valgisierung des Unterschenkels (aus einem O ein leichtes X-Bein) sind hier als erfolgsversprechendes Therapieregime zu nennen. Heutzutage wird dieser Eingriff in öffnender/aufklappender Technik durchgeführt.
Sind alle konservative und minimalinvasie Maßnahmen ausgeschöpft, der Patient also über einen zunehmenden Ruhe-Anlauf-und Belastungsschmerz im betroffenen Gelenk klagt, bleibt als letzte Alternative nur noch der künstliche (Teil-)Ersatz des Gelenkes übrig.
Die Implantation eines künstlichen Knie- oder Hüftgelenkes zählt zu den bundesweit am häufigsten durchgeführten Eingriff.
Aufgrund der Implantatvielfalt ist es heutzutage möglich in Abhängigkeit der Ausdehnung der Arthrose, des Alters des Patienten und der individuellen Anatomie des Gelenkes, ein möglichst individuelles Implantat für den Patienten auszuwählen.
Ist zum Beispiel nur der innere (medial) Knorpel des Kniegelenkes zerstört, das Kniegelenk stabil in seiner Bandführung, der Patient kein Diabetiker oder Osteoporotiker, besteht die Möglichkeit zur Implantation einer innenliegenden Schlittenprothese.
Dies ist durch entsprechende präoperative Diagnostik (klinische Untersuchung, Nativ-Röntgen, MRT und ggf Arthroskopie) zu klären.